Risikoabschätzung
Die gemessenen Konzentrationen
liegen mit zwei Ausnahmen (siehe Belastungssituation)
unter den halben Konzentrationswerten der Altlastenverordnung. Der
halbe Konzentrationswert der AltlV ist allerdings nur für die
Belastung des Wassers im Abstrombereich direkt ausserhalb der Deponie
massgebend. Somit kann dieser Wert im Falle der Messung in der Messtelle
21.R.8, die sich im Ablagerungsbereich der Deponie befindet, nur
als Vergleich herangezogen werden. Es gibt keine Hinweise auf eine
akute Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt.
1. Bewertung des Geotechnischen
Instituts
Der Einfluss der Deponie auf das Grundwasser kann im Detail erst
bestimmt werden, wenn der Zu- und Abstrombereich sowie die Qualität
des zu- und wegfliessenden Grundwassers bekannt sind. Gemäss
der Grundwasseranalysen der Messstelle 21.R.8 ist eine deutliche
Belastung des lokalen Grundwassers im Deponieperimeter nachweisbar.
Die halben Konzentrationswerte der AltlV werden von zwei Stoffen
überschritten.
Zur Wertung der Ergebnisse
ist ergänzend anzufügen, dass die Oberfläche der
Ablagerungen weitgehend unbefestigt ist. Aufgrund der langjährigen
Exponierung gegenüber Niederschlägen dürften nach
Ansicht des Geotechnischen Instituts vorhandene Schadstoffe im Verlauf
der Zeit teilweise ausgewaschen worden sein. Dass aber nach wie
vor Zonen mit belastetem Material in der Grube vorhanden sind, belegen
die Beobachtungen, welche anlässlich des Baus des SBB-Trassees
gemacht worden sind.
2.
Bewertung der zuständigen Behörde
Das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft (AUE
BL) hält in seiner Stellungnahme vom März 2002 fest, dass
keine akute Gefährdung des Grundwassers durch die Deponie besteht.
Das AUE BL schliesst deshalb einen dringenden Handlungsbedarf aus.
Allerdings sei eine abschliessende Beurteilung der Emissionen zum
heutigen Zeitpunkt aufgrund der Lage der Messstellen, der nicht
ausreichenden Kenntnisse über die Fliessrichtung des Grundwassers
und fehlender Messreihen nicht möglich, so dass eine anschliessende
technische Untersuchung durchzuführen ist.
|