Risikoabschätzung

Die gemessenen Konzentrationen liegen mit zwei Ausnahmen (siehe Belastungssituation) unter den halben Konzentrationswerten der Altlastenverordnung. Der halbe Konzentrationswert der AltlV ist allerdings nur für die Belastung des Wassers im Abstrombereich direkt ausserhalb der Deponie massgebend. Somit kann dieser Wert im Falle der Messung in der Messtelle 21.R.8, die sich im Ablagerungsbereich der Deponie befindet, nur als Vergleich herangezogen werden. Es gibt keine Hinweise auf eine akute Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt.

1. Bewertung des Geotechnischen Instituts
Der Einfluss der Deponie auf das Grundwasser kann im Detail erst bestimmt werden, wenn der Zu- und Abstrombereich sowie die Qualität des zu- und wegfliessenden Grundwassers bekannt sind. Gemäss der Grundwasseranalysen der Messstelle 21.R.8 ist eine deutliche Belastung des lokalen Grundwassers im Deponieperimeter nachweisbar. Die halben Konzentrationswerte der AltlV werden von zwei Stoffen überschritten.

Zur Wertung der Ergebnisse ist ergänzend anzufügen, dass die Oberfläche der Ablagerungen weitgehend unbefestigt ist. Aufgrund der langjährigen Exponierung gegenüber Niederschlägen dürften nach Ansicht des Geotechnischen Instituts vorhandene Schadstoffe im Verlauf der Zeit teilweise ausgewaschen worden sein. Dass aber nach wie vor Zonen mit belastetem Material in der Grube vorhanden sind, belegen die Beobachtungen, welche anlässlich des Baus des SBB-Trassees gemacht worden sind.

2. Bewertung der zuständigen Behörde
Das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft (AUE BL) hält in seiner Stellungnahme vom März 2002 fest, dass keine akute Gefährdung des Grundwassers durch die Deponie besteht. Das AUE BL schliesst deshalb einen dringenden Handlungsbedarf aus. Allerdings sei eine abschliessende Beurteilung der Emissionen zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der Lage der Messstellen, der nicht ausreichenden Kenntnisse über die Fliessrichtung des Grundwassers und fehlender Messreihen nicht möglich, so dass eine anschliessende technische Untersuchung durchzuführen ist.